Anbieter: CLEAN AND CLEVER

Desinfektionsreiniger PRO140 Clean and Clever

59,95 €36,35 €Im Angebot
Menge

Beschreibung

Desinfektionsreiniger PRO140 Clean and Clever – reinigt und desinfiziert in einem Arbeitsgang

Der PRO140 aus der PROFESSIONAL LINE von CLEAN and CLEVER ist ein mildalkalisches Konzentrat auf Basis quartärer Ammoniumverbindungen für die manuelle Reinigung und Desinfektion von Böden, Oberflächen und Geräten. Er löst Fett-, Eiweiß- und Pigmentverschmutzungen und desinfiziert im selben Arbeitsgang. Alkali-, säure-, aldehyd- und chlorfrei, IHO-gelistet.

Vorteile auf einen Blick

  • Reinigt und desinfiziert in einem Arbeitsgang
  • Löst hervorragend Fett-, Eiweiß- und Pigmentverschmutzungen
  • Bakterizid, levurozid und begrenzt viruzid gemäß EN 13697 und EN 14476
  • Gut abspülbar
  • Alkali-, säure-, aldehyd- und chlorfrei
  • IHO-gelistet

Einsatzbereiche

Zur manuellen Reinigung und Desinfektion von Böden, Oberflächen und Geräten in Küchen, lebensmittelverarbeitenden Betrieben sowie im öffentlichen Bereich. Geeignet für wasserbeständige Materialien – ausgenommen Aluminium.

Dosierung zur Reinigung

Bei normalem Verschmutzungsgrad 50–200 ml auf 10 Liter Wasser. Flächen ausreichend benetzen, nach 1–3 Minuten Einwirkzeit nachwischen und trocknen lassen.

Geprüfte Desinfektionswirkung

Auf belasteten Flächen bei 20 °C gemäß EU-Norm. Beachten Sie, dass die geprüfte Desinfektionswirkung höhere Konzentrationen und längere Zeiten erfordert als die reine Reinigungsdosierung:

Wirkung Dosierung Abtötungszeit
Bakterizidie (EN 13697) 3,0 % 5 Minuten
Levurozidie (EN 13697) 2,0 % 15 Minuten
Viruzidie (EN 14476) 1,0 % 15 Minuten

Die Anwendungstemperatur kann anlagenbedingt bis auf 30 °C erhöht werden.

Anwendung

  • Flächen und Gegenstände mit der Anwendungslösung wischen, einwirken lassen und anschließend mit kaltem Wasser nachspülen
  • Produkt nur mit kaltem Wasser verwenden
  • Flächen und Gegenstände, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, nach der Einwirkzeit durch sorgfältiges Spülen mit kaltem Trinkwasser von Reinigungsrückständen befreien (LFGB § 31)